Laser-Verordnung ERP 2026: Pflichten und vorgeschriebene Schulungen

Vollständige Zusammenfassung der Verordnung (Arrêté) vom 18. Juni 2026: Neue Regelung für Laser in ERP

Hintergrund und Ziele

Seit 2009 war der Einsatz von Lasern in öffentlich zugänglichen Einrichtungen (Établissements Recevant du Public, ERP) durch Kapitel 4 der technischen Anweisung zur Nutzung besonderer Anlagen geregelt, die ihrerseits auf Folgendem beruhte:

  • Eine veraltete Fassung (2007) der Norm NF EN 60825-1 für die Klassifizierung von Lasern.
  • Eine vereinfachte Logik:
    • Klassen 1 und 2: als ungefährlich eingestuft.
    • Klasse 3: „potenziell gefährlich“.
    • Klasse 4: „strengen Vorsichtsmaßnahmen“ vorbehalten.

Die neue Verordnung vom 18. Juni 2026 (veröffentlicht im JORF am 24.06.2026) ändert diesen Rahmen grundlegend und stützt sich dabei auf:

  • Die aktualisierten Normen: NF EN 60825-1:2014 und NF EN 60825-1/A11:2021 (präzise Klassifizierung der Laser).
  • Das Dekret Nr. 2007-665 vom 2. Mai 2007 (Sicherheit von Lasergeräten).
  • Das Dekret Nr. 2015-1083 vom 27. August 2015 (Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel auf dem Markt).
  • Der technische Bericht IEC TR 60825-3:2022 (bewährte Verfahren für Shows).

Hauptziel: Die Sicherheit für Publikum, Künstler, Personal und Dritte (Fußgänger, Fahrzeugführer, Luftverkehr) zu stärken, indem die Pflichten der Veranstalter präzisiert, die Laserklassen aktualisiert sowie Schulungen und strenge Verfahren vorgeschrieben werden.

Geltungsbereich

Die Verordnung gilt für alle ERP, die Laser für Licht- oder künstlerische Effekte einsetzen, und zwar:

  • In Innenräumen (Konzertsäle, Theater, Diskotheken usw.).
  • Im Freien (Festivals, Open-Air-Veranstaltungen).

Betroffene Zielgruppen:

  • Veranstalter von Shows (Gesamtverantwortung).
  • Betreiber von ERP (Säle, öffentliche Orte).
  • Lasertechniker (Installation, Einstellungen, Überwachung).
  • Künstler und Personal (den Strahlen ausgesetzt).
  • Sicherheitskommissionen (Prüfung der Antragsunterlagen).
  • Luftfahrt-/Seefahrtsbehörden (bei Lasereinsatz im Freien).

Aktualisierte Definitionen und Klassifizierungen

1. Zentrale Definitionen

Begriff Definition
Lasergerät Jede Vorrichtung, die elektromagnetische Strahlung im optischen Spektrum aussendet oder verstärkt (400–700 nm für Lichteffekte in ERP).
Laserschuss Statischer und geradliniger Strahl (im Gegensatz zum Scannen).
Scannende Strahlung Strahl in ständiger Bewegung.
Maximal zulässige Bestrahlung (MZB / EMP) Maximaler Strahlungswert ohne gesundheitsschädliche Wirkung.
Augensicherheitsabstand (NOHD / DNRO) Abstand, ab dem die Strahlung die MZB erreicht. Zentrales Kriterium zur Abgrenzung der Gefahrenbereiche.
Publikumsbereich Raum bis 3 m über dem Boden und 2,5 m rund um den vom Publikum eingenommenen Bereich.
Laserschutzverantwortlicher Fachkundige Person, die zur Bewertung und Kontrolle der Lasergefahren benannt ist.

2. Klassifizierung der Laser (Norm NF EN 60825-1:2014)

Der Text gibt die alte Klassifizierung (1, 2, 3, 4) zugunsten einer feineren Abstufung auf, mit den Klassen gemäß der Norm IEC/EN60825-1 und präzisen Risikostufen:

Klasse Risikostufe Einsatz in ERP Besondere Pflichten
1 Unter normalen Bedingungen ungefährlich. In Anwesenheit des Publikums zulässig. Keine Einschränkung (außer Einhaltung der MZB).
1M Ungefährlich, außer bei Betrachtung durch optische Instrumente (Ferngläser usw.). In Anwesenheit des Publikums zulässig. Optische Instrumente vermeiden.
1C Ungefährlich, außer bei direktem Kontakt mit dem Auge. In Anwesenheit des Publikums zulässig. Schutz vor direktem Kontakt.
2 Ungefährlich bei unbeabsichtigter Exposition (Lidschlussreflex). Blendgefahr. In Anwesenheit des Publikums zulässig. Verbot bei geringer Helligkeit (Gefahr für Fahrzeugführer).
2M Wie Klasse 2, jedoch erhöhte Gefahr bei optischen Instrumenten. In Anwesenheit des Publikums zulässig. Verbot bei geringer Helligkeit + optische Instrumente vermeiden.
3R Strahlung oberhalb der MZB bei direkter Betrachtung. Verletzungsrisiko gering, aber vorhanden. In Anwesenheit des Publikums zulässig, sofern der NOHD eingehalten wird. Schulungspflicht für das Personal innerhalb des NOHD.
3B Gefährlich bei direkter Exposition (auch kurzzeitig) innerhalb des NOHD. Diffuse Reflexionen sind in der Regel ungefährlich. Unter strengen Bedingungen zulässig (Genehmigungsantrag, geschulter Techniker). Genehmigungsantrag vorgeschrieben + Anwesenheit eines geschulten Technikers. Verbot direkter Schüsse auf das Publikum.
4 Sehr gefährlich: Direkter Strahl und diffuse Reflexionen können Verletzungen verursachen. Unter sehr strengen Bedingungen zulässig (Antrag, Techniker, gesicherter Bereich). Genehmigungsantrag vorgeschrieben + Anwesenheit eines geschulten Technikers. Verbot direkter Schüsse auf das Publikum. Geschlossenes und gesichertes Gehäuse.

Pflichten der Veranstalter

1. Allgemeine Verantwortlichkeiten

Sicherstellen, dass niemand (Publikum, Personal, Künstler, Dritte) einem Wert > MZB ausgesetzt ist.

  • Die Konformität der Geräte mit den Normen NF EN 60825-1:2014 und NF EN 60825-1/A11:2021 prüfen.
  • Sicherstellen, dass Laser der Klassen 3B und 4 von einem fachkundigen und geschulten Techniker bedient werden, der während der gesamten Show ständig anwesend ist.

2. Genehmigungsantrag (vorgeschrieben für die Klassen 3B und 4)

Der Antrag ist der Sicherheitskommission vorzulegen und muss Folgendes enthalten:

Allgemeine Angaben:

  • Ort, Art, Datum und Dauer der Veranstaltung.
  • Name und Anschrift des Veranstalters.
  • Orte und Zeiten des Lasereinsatzes.

Erläuternde Beschreibung (Beschreibung der geplanten Lasereffekte).

Laserschutzverantwortlicher:

  • Name und Kontaktdaten einer fachkundigen Person (anerkannte Schulung).

Technische Beschreibung:

  • Klassen der eingesetzten Laser.
  • NOHD für jedes Gerät.
  • Eigensichere Schutzmaßnahmen der Ausrüstung.

Sicherheitsmaßnahmen:

  • Nachweis, dass niemand einem Wert > MZB ausgesetzt wird.
  • Pläne und Schnitte der Installation (Emissionsbereich, Position der Personen).

Verträglichkeit mit bestehenden Anlagen:

  • Nachweis, dass die Laser die Funktion anderer Sicherheitssysteme (Brandmeldung, Evakuierung usw.) nicht beeinträchtigen.

3. Installations- und Nutzungsregeln

Für alle Laser (Klassen 1 bis 4)

  • Nur Laser, die im sichtbaren Spektrum (400–700 nm) emittieren, sind für Lichteffekte in Anwesenheit des Publikums zulässig.
  • Verbot von „Laserschüssen“ (statische Strahlen) in Richtung von Personen (Publikum oder Personal).
  • Nicht reflektierende Materialien: Verwendung matter Oberflächen (Boden, Wände, Requisiten), um Streureflexionen zu vermeiden.
  • Geschlossenes und gesichertes Gehäuse:
    • Das Gerät und sein optisches Ablenksystem müssen gegen Bewegungen (Menschenmenge, Wind, Vibrationen) geschützt sein.
    • Der Strahl darf nur durch Öffnungen austreten, die seinen Auslenkbereich streng begrenzen.

Für Laser der Klassen 3B und 4

  • Publikumsbereich:
    • Der Strahl muss für Publikum und ungeschultes Personal unerreichbar sein:
      • Mehr als 3 m über dem Boden oder
      • Durch einen Sicherheitsbereich mit 5 m Radius geschützt.
  • Eigensichere Sicherheitseinrichtung:
    • Jeder Laser mit Scansystem muss mit einer Sofortabschaltung bei Störungen (Signalverlust, Ausfall des Scanners, Stromausfall) ausgestattet sein.
  • Fernverriegelungsanschluss für die Klassen 3B und 4 vorgeschrieben.

Für Künstler und Personal

  • Standardmäßig als „ungeschultes Personal“ eingestuft.
  • Kein Zutritt zum NOHD-Bereich ohne spezifische, risikogerechte Schulung.
  • Kleidung und Accessoires:
    • Reflektierende Materialien (Kleidung, Schmuck usw.) vermeiden, um unbeabsichtigte Reflexionen zu begrenzen.

Besondere Bestimmungen für Laser im Freien

Laserschüsse im Freien unterliegen zusätzlichen Regeln, um Risiken zu vermeiden für:

  • Fußgänger, Radfahrer, Fahrzeugführer (Blendung, Unfall).
  • Anwohner und Bewohner benachbarter Gebäude.
  • Den Luft- und Seeverkehr.

Allgemeine Regeln

  • Kein externes Ziel (Person, Gebäude, Fahrzeug) darf einem Wert > MZB ausgesetzt werden.
  • Einhaltung des NOHD: Keine dritte Person darf sich in dem durch den NOHD abgegrenzten Bereich aufhalten.

Technische Vorgaben

  • Laserschüsse auf einen vertikalen Kegel von 30° begrenzt (bei omnidirektionalen Schüssen).
  • Feste Ziele vorgeschrieben:
    • Bei jedem Strahl mit einem Winkel > 30° zur Vertikalen muss der Strahl auf ein festes, undurchsichtiges und nicht reflektierendes Ziel (Material A1) gerichtet sein.
    • Wird der Strahl abgelenkt, muss er innerhalb eines Kegels von 15° um die Achse des Strahls in Ruhestellung bleiben.

Ergänzende Unterlagen für die Behörden

Der Genehmigungsantrag muss Folgendes enthalten:

  • Gefährliche Expositionszone (SZED): Volumen, in dem die Exposition > MZB ist.
  • GPS-Koordinaten des/der Emissionspunkte(s).
  • Höhe des/der Emissionspunkte(s) (über dem Meeresspiegel).
  • Azimut und maximale Winkel der Strahlen (seitliche und vertikale Grenzen).
  • Beschreibung der Bewegungen der Strahlen (Winkelhüllen).

Stellungnahme der Behörden

  • Der Präfekt holt die Stellungnahme ein:
    • Der Direction de la Sécurité de l’Aviation Civile (DSAC) bei Schüssen, die den Luftraum durchqueren.
    • Des Seepräfekten bei Schüssen, die schiffbare Seegebiete durchqueren.

Schulung: eine verschärfte Pflicht

Der Text schreibt ausdrücklich Schulungen vor für mehrere Personengruppen:

Zielgruppe Pflicht Schulungsinhalt
Verantwortlicher und Sachkundiger für Lasersicherheit Anerkannte Kompetenzen (im Genehmigungsantrag benannt). Bewertung und Kontrolle der Gefahren, Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen.
Lasertechniker (Klassen 3B und 4) Schulungspflicht + ständige Anwesenheit während der Show. Risikobeherrschung, Einstellungen, Notabschaltungen, Einhaltung der Vorschriften.
Künstler und Personal (innerhalb des NOHD) Spezifische Schulung vorgeschrieben. Sensibilisierung für Augengefahren, Verhalten im Gefahrenbereich, Vermeidung von Reflexionen.

Inkrafttreten und Anwendung

  • Datum des Inkrafttretens: 25. Juni 2026 (Tag nach der Veröffentlichung im JORF).
  • Anwendung: Sofort für alle neuen Shows und Veranstaltungen.
  • Aufgehobene Texte: Die Bestimmungen von Kapitel 4 der Verordnung von 2009 werden durch das neue Kapitel IV ersetzt.

Sanktionen und Verantwortlichkeiten

  • Strafrechtliche Verantwortung des Veranstalters bei Nichteinhaltung der Regeln (Exposition > MZB, fehlender Antrag, ungeschulter Techniker).
  • Verweigerung der Genehmigung für nicht konforme Shows (insbesondere fehlender Antrag für die Klassen 3B/4 oder fehlender geschulter Techniker).
  • Risiko einer behördlichen Schließung bei nachgewiesener Gefahr für Publikum oder Dritte.

Vergleichstabelle: Alter Text (2009) vs. neuer Text (2026)

Kriterium Alter Text (2009) Neuer Text (2026) Wesentliche Änderungen
Rechtsgrundlage Verordnung vom 11. Dezember 2009 + Norm CEI 60825-1:2007 und NF EN 60825-1 (Januar 2008) + Bericht CEI/TR 60825-3 (März 2008). Verordnung vom 18. Juni 2026 + Normen NF EN 60825-1:2014, NF EN 60825-1/A11:2021, IEC TR 60825-3:2022. Aktualisierte Normen (präzisere und aktuellere Klassifizierung).
Klassifizierung der Laser 4 Klassen (1, 2, 3, 4) mit vereinfachter Logik:
– 1 und 2: unter normalen Bedingungen ungefährlich.
– 3: „unter bestimmten Bedingungen potenziell gefährlich“.
– 4: „strenge Vorsichtsmaßnahmen“.
8 Klassen (1, 1M, 1C, 2, 2M, 3R, 3B, 4) mit detaillierten Risikostufen und MZB-/NOHD-Kriterien. Feinere Abstufung (Unterscheidung zwischen 3R und 3B). Einführung von NOHD und MZB als Schlüsselkriterien.
Einsatz von Lasern in Innenräumen (ERP) Klassen 3 und 4: AUSSCHLIESSLICH im Freien einsetzbar.
Klassen 1 und 2: unter der Verantwortung des Betreibers zulässig.
Alle Klassen dürfen in Innenräumen eingesetzt werden, unter strengen Bedingungen für 3B und 4 (Genehmigungsantrag, geschulter Techniker usw.). Erweiterte Zulassung: Die Klassen 3B und 4 sind nicht mehr dem Freien vorbehalten.
Genehmigungsantrag Nur für Schüsse im Freien vorgeschrieben (Klassen 3 und 4):
– Einreichung 15 Tage vor der Veranstaltung.
– Inhalt: Ort, Art, Datum, Klassifizierung der Laser, Lageplan mit Publikumsbereich und Sicherheitsabständen, Name des Verantwortlichen.
– Stellungnahme der Luftfahrt-/Seefahrtsbehörden bei Gefahr für den Verkehrsraum.
Vorgeschrieben für die Klassen 3B und 4 (innen und außen), mit mindestens 10 Elementen:
– Erläuternde Beschreibung, Laserschutzverantwortlicher, technische Beschreibung (NOHD, MZB), Pläne, Sicherheitsmaßnahmen, Verträglichkeit mit bestehenden Anlagen.
– Ergänzende Unterlagen für den Außenbereich: SZED, GPS, Höhe, Azimut, Beschreibung der Bewegungen.
Ausweitung auf Innenräume und Formalisierung der Verfahren (vorgegebene Antragsvorlage).
Personal und Künstler Keine ausdrückliche Erwähnung von Schulungen.
Nur der Techniker muss für die Klassen 3 und 4 „fachkundig und geschult“ sein.
Künstler werden standardmäßig als ungeschultes Personal eingestuft.
Schulungspflicht für den Zugang zum NOHD-Bereich (auch für Klasse 3R).
Nicht reflektierende Kleidung und Accessoires vorgeschrieben.
Gesetzliche Schulungspflicht für exponiertes Personal (einschließlich Künstler).
Lasertechniker Fachkundiger und geschulter Techniker vorgeschrieben für die Klassen 3 und 4, während der gesamten Dauer der Vorführung anwesend und in der Lage, sofort abzuschalten.
Keine Reparaturen oder Einstellungen in Anwesenheit des Publikums.
Geschulter und fachkundiger Techniker vorgeschrieben für die Klassen 3B und 4, ständig anwesend während der Show.
Sofortabschaltung für Scansysteme vorgeschrieben.
Erhöhte Verantwortung des Technikers (Sofortabschaltung bei Gefahr).
Laser im Freien Bestehende Regeln:
– Vertikaler Kegel von 30° für omnidirektionale Schüsse.
– Feste, undurchsichtige und nicht reflektierende Ziele (Material A1) für Winkel > 30°.
– Kegel von 15° bei Ablenkung des Strahls.
– Genehmigungsantrag mit Stellungnahme der Luftfahrt-/Seefahrtsbehörden.
Verschärfte Regeln:
– Gleiche technische Vorgaben (30°-Kegel, feste Ziele usw.).
– Ergänzende Unterlagen: SZED, GPS-Koordinaten, Höhe, Azimut, maximale Winkel, Beschreibung der Bewegungen.
– Systematische Stellungnahme der Luftfahrt-/Seefahrtsbehörden.
Präzisere Regelung (zusätzliche technische Daten).
Technische Sicherheitsmaßnahmen Bestehende Anforderungen:
– Verbot von „Laserschüssen“ in Richtung des Publikums im Publikumsbereich (definiert als der Raum bis 3 m über dem Boden und 2,5 m rundherum).
– Nur scannende Strahlung in diesem Bereich zulässig (gemäß Bericht CEI/TR 60825-3:2008).
– Gerät außerhalb der Reichweite des Publikums: 3 m über dem Boden oder durch einen 5-m-Sicherheitsbereich geschützt.
– Geschlossenes und gesichertes Gehäuse (Schutz gegen Bewegungen der Menschenmenge, Wind, Vibrationen).
– Nicht reflektierende Materialien (matt), um Streureflexionen zu vermeiden.
– Einhaltung des Berichts CEI/TR 60825-3:2008 für Installation und Einstellungen.
– Brandmelder: müssen gegenüber Lasereffekten unempfindlich oder entsprechend angepasst sein.
Präzise und erweiterte Pflichten:
– Gleiche Anforderungen (Verbot direkter Schüsse, geschlossenes Gehäuse, nicht reflektierende Materialien).
– Sofortabschaltung für Scansysteme vorgeschrieben (neu).
– Fernverriegelungsanschluss für die Klassen 3B und 4 (neu).
– Publikumsbereich: unverändert (3 m über dem Boden oder 5-m-Sicherheitsbereich).
– NOHD: neues Kriterium zur Abgrenzung der Gefahrenbereiche.
– Einhaltung der MZB: ausdrückliche Pflicht für alle Klassen.
Höhere Präzision: Einführung des NOHD und der MZB als objektive Kriterien.
Inkrafttreten 16. Mai 2010 (konsolidierte Fassung der Verordnung vom 11. Dezember 2009).
Aufgehoben am 25. Juni 2026.
25. Juni 2026 (Tag nach der Veröffentlichung im JORF). Aktualisierung erforderlich, um den neuen Normen zu entsprechen.
Sanktionen Im Text nicht ausdrücklich ausgeführt.
Allgemeine Verantwortung des Betreibers bei Nichteinhaltung.
Strafrechtliche Verantwortung des Veranstalters.
Verweigerung der Genehmigung bei nicht konformen Anträgen.
Risiko einer behördlichen Schließung bei nachgewiesener Gefahr.
Verschärfter Rechtsrahmen mit klaren Sanktionen

Unsere Schulungen: konform mit den neuen gesetzlichen Anforderungen

Bei IL Academy nehmen wir regulatorische Entwicklungen vorweg, um Ihnen zertifizierende Schulungen anzubieten, die auf die neuen Pflichten der Verordnung vom 18. Juni 2026 zugeschnitten sind.

Dank unserer Expertise in der Lasersicherheit bieten wir maßgeschneiderte Schulungsprogramme an, die sämtliche Anforderungen abdecken für:

  • Techniker, die Laser der Klassen 3B und 4 bedienen.
  • Künstler und Personal, die in Gefahrenbereichen (NOHD) tätig sind.
  • Die in den Genehmigungsanträgen benannten Laserschutzverantwortlichen (RSL).
  • Veranstalter von Shows und Events.

Warum IREPA LASER für Ihre Schulungen wählen?

  • Garantierte Konformität: Unsere Schulungen berücksichtigen die neuesten Normen NF EN 60825-1:2014, NOHD, MZB sowie die Anforderungen des Berichts IEC TR 60825-3:2022.
  • Praxisorientierter Ansatz: Realitätsnahe Übungen mit Geräten der Klassen 3B und 4, Simulation von Genehmigungsanträgen und Analyse von Risikoszenarien (Reflexionen, Blendung usw.).
  • Anerkannte Zertifizierung: Schulungsnachweis, der bei Sicherheitskommissionen und zuständigen Behörden gültig ist.
  • Flexibilität: Schulungen in Präsenz oder online, angepasst an Ihren Zeitplan und Ihre spezifischen Anforderungen.

Gehen Sie kein Risiko ein: Mit IREPA LASER erfüllen Sie die geltenden Vorschriften zu 100 % und sind bereit, die Genehmigungen für Ihre Shows zu erhalten.

Wie wählen Sie Ihre Schulung?

  • Sie sind Sicherheitsverantwortlicher einer Veranstaltung? → PCSL (erforderlich zur Validierung Ihres Genehmigungsantrags).
  • Sie sind Laserschutzbeauftragter am Veranstaltungsort? -> RSL (ständige Anwesenheit vorgeschrieben)
  • Sie bedienen Laser der Klasse 3B oder 4? → PERL (erforderlich für die Konformität).
  • Sie sind Künstler oder Personal, das den Strahlen ausgesetzt ist? → PISL (erforderlich für den Zugang zum NOHD-Bereich).

Fazit: Warum diese Reform?

Der neue Text schließt die Lücken des alten Rahmens von 2009, der:

  • Zu vage war (vereinfachte Klassifizierung, wenige Details zu Sicherheitsmaßnahmen).
  • Veraltet war (auf einer Norm von 2007 basierend, obwohl sich die Lasertechnologien weiterentwickelt haben).
  • Wenig verbindlich war (kaum Angaben zu Schulungen oder Genehmigungsanträgen).

Der Text von 2026 bringt:

  • Eine präzise Klassifizierung der Laser (8 Unterklassen statt 4).
  • Klare Pflichten für Veranstalter, Techniker und Künstler.
  • Formalisierte Verfahren (Genehmigungsanträge, Stellungnahmen der Kommissionen).
  • Mehr Sicherheit für Publikum, Beschäftigte und Dritte (Luftfahrt, Seefahrt, Anwohner).
  • Eine stärkere Verantwortung aller Beteiligten (Schulungspflicht, ständige Anwesenheit des Technikers).

Weiterführende Informationen:

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