Neuer Erlass zu künstlicher optischer Strahlung (ROA)

Der Erlass vom 1. März 2016 legt die Modalitäten für die Beurteilung der Risiken fest, die sich aus der Exposition gegenüber künstlicher optischer Strahlung (ROA) am Arbeitsplatz ergeben.

Er legt die Mittel fest, die der Arbeitgeber einsetzen muss, um die Beurteilung der Risiken und Expositionswerte durchzuführen (Dokumentenanalyse, Berechnung und Messung). Zudem regelt er die Bedingungen für die Messung der kennzeichnenden Größen der ROA-Exposition im Hinblick auf den bestehenden normativen Rahmen in diesem Bereich.

Unsere Schulungen berücksichtigen bereits diesen neuen Erlass, der am 1. April 2016 in Kraft tritt.

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